Saldo

ist der Betrag, der sich nach Verrechnung von Soll- und Habenseite eines Kontokorrentkontos ergibt.

 

Scheck

ist ein bargeldloses Zahlungsmittel in gesetzlich genau vorgeschriebener Form, durch das der Inhaber eines Kontokorrentkontos oder eines Gehaltkontos seine Bank anweisen kann, den eingesetzten Betrag zu zahlen.Barschecks können ausgezahlt oder auf ein Konto des Einreichers bei der gleichen Bank oder einen anderen gut geschrieben werden. Das Scheckrecht ist in einem besonderen Gesetz geregelt. "Nur zur Verrechnung" bedeutet wird untersagt, dass der Scheck in bar ausbezahlt wird. In diesem Fall darf man den Scheck nur durch Kontogutschrift einlösen. Als Blankoscheck bezeichnet man einen Scheck, der vom Aussteller unvollständig ausgefüllt worden ist - meist ohne Betrag - und bei dem die fehlenden Angaben durch den Scheckempfänger ausgestellt werden.

 

Scheckkarte

ist eine Einlösungsgarantiekarte. Die bezogene Bank garantiert die zahlung des Scheckbetrages eines auf ihrem Vordruck ausgestellten Schecks jedem Schecknehmer in Europa und in den an das Mittelmeer angrenzenden Ländern bis zu einer Höhe von 200,- Euro oder Gegenwert in ausländischer Währung

 

SCHUFA

Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung ist eine Gemeinschafteinrichtung der deutschen Kreditinstitute und anderer kreditgebenden Institute um Kreditnehmer vor übermäsiger Verschuldung zu bewahren.

 

Schwarzer Montag

wird der 19. Oktober 1987 bezeichnet. An diesem Tag kommt es an den Weltbörsen zu drastischen Kursverfällen. Der Dow-Jones-Index verliert z.B. 22,6 % seines Wertes.

 

Skonto

ist der Prozentsatz, der bei sofortiger Bezahlung oder bei Bezahlung innerhalb eines vereinbarten Zeitraumes vom Rechnungsbetrag abgezogen werden kann.

 

Sollzinsen

sind Zinsen, die von Kreditnehmer zu zahlen sind.

Zum Seitenanfang