Nachbörse
bezeichnet man alle Wertpapiergeschäfte, die nach Schluss der offiziellen Börsenzeit getätigt werden.
Nachdeckungspflicht
bezeichnet man die Pflicht zur Nachlieferung weiterer Pfänder, um die aufgrund von Kursrückgängen verringerte Deckungsmarge eines durch Wertpapierverpfändung gesicherten Kredits wieder herzustellen.
Namensaktien
ist eine Aktie, die auf den Namen des Besitzers lautet, der zusätzlich im Aktienbuch der Gesellschaft geführt wird. Anders als Inhaberaktien können Namensaktien nur durch Abtretungserklärung (oder Indossament) auf andere übertragen werden. Bei sogenannten vinkulierten Namensaktien ist darüber hinaus die Zustimmung der Aktiengesellschaft erforderlich.
Naturalgeld
ist die Urform des Geldes und noch heute bei verschiedenen Naturvölkern verbreitet. Zahlungs- oder Tauschmittel sind Naturalien, wie z.B. Muscheln, Vieh aber auch Getreide, Handwerkserzeugnisse usw.
Negativerklärung
ist in der Regel die Erklärung eines Kreditnehmers seiner Bank gegenüber,dass er während der Inanspruchnahmen des Kredits seinen Grundbesitz nicht veräussert oder in einer anderen Weise belastet oder dass er Dritten gegenüber keine Sicherheiten bestellt.
Nennkapital
ist lediglich ein anderer Begriff für Grund- oder Stammkapital.
Nennwert
ist der auf einem Wertpapier aufgedruckte Geldbetrag und ist nicht zu verwechseln mit dem Kurswert. Der Nennwert einer Aktie entspricht ihrem Anteil am Grundkapital einer Aktiengesellschaft. Zum Nennwert kann man auch Nominalwert sagen. Bei Rentenwerten bezeichnet der Nennwert die Höhe der Forderung.
Nennwertlose Aktie
bezeichnet eine Aktie, die nicht auf einen bestimmten Nennwert lautet, sondern als Bruchteil des Grundkapitals einer Aktiengesellschaft bezeichnet ist. Man nennt sie noch Quotenaktien. Gesellschaftsformen, die diese Art von Aktien ausgeben, gibt es in Deutschland nicht.